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1. Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe

  1. Anbieter: epripay GmbH, Belziger Straße 74, 10823 Berlin, Deutschland („RIEVA“).
  2. Dienst: KI‑Telefonassistent (eingehende/ausgehende Gespräche, Dialoge, Integrationen).
  3. Kunde: Natürliche oder juristische Person; B2B im Fokus, B2C möglich.
  4. Endkunde: Anrufende der Kunden.
  5. Rufnummer: Von RIEVA bereitgestellte netzfähige Ortsrufnummer oder vom Kunden bereitgestellte/weitergeleitete Nummer.
  6. Guthaben: Vorausbezahltes Prepaid‑Guthaben für Gesprächsminuten.
  7. Testphase: 0 € / 14 Tage mit Fair‑Use (z. B. bis 60 Minuten) ohne Vertragsbindung und ohne Zahlungsdaten.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. KI‑Telefonie: Einrichtung/Training des KI‑Agenten, Verarbeitung von Anrufen, optionale Aufzeichnungen (standardmäßig aus), Integrationen/Weiterleitungen, Web‑Konsole, Berichte.
  2. SLAs: Verfügbarkeit, Support, Reaktionszeiten gemäß SLA (Anlage A).
  3. Nutzung mit eigener Infrastruktur: Eigene Rufnummern integrieren oder auf RIEVA‑Rufnummern weiterleiten.
  4. RIEVA‑Rufnummern (Ortsrufnummern):
    • Zuteilung durch RIEVA/Netzpartner; einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.
    • Kein Eigentum/Portierung ohne gesetzliche/vertragliche Zulässigkeit und vorherige schriftliche Bestätigung von RIEVA.
    • Nutzung ausschließlich für den KI‑Telefonassistenten von RIEVA; inkl. Weiterleitungen (z. B. „besetzt“/„abwesend“) auf die RIEVA‑Rufnummer.
    • Nummernänderung aus technischen/regulatorischen Gründen mit zumutbarer Vorankündigung möglich.
    • Ende des Nutzungsrechts mit Vertragsende; RIEVA kann Nummern sofort deaktivieren und neu vergeben.
    • CLI/Absendernummer muss korrekt und rechtmäßig sein.

3. Testphase (14 Tage / Fair Use bis 60 Min) – fair & ohne Risiko

  1. Start ohne Zahlungsdaten: 14‑Tage‑Test mit Fair‑Use bis ca. 60 Minuten.
  2. Keine automatische Verlängerung: Nach Ende/Verbrauch aktive Tarifwahl erforderlich; sonst endet der Test automatisch.
  3. Konto & Daten: Testkonto bleibt 90 Tage nach Testende inaktiv bestehen und wird danach inkl. Daten gelöscht.
  4. Regelbindung: Testkunden unterliegen diesen AGB und den Nutzungsregeln.

4. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung

  1. Vertragsschluss: Durch aktive Tarifwahl nach dem Test oder gesonderte Bestellung.
  2. Laufzeit: Unbefristet; Kündigung jederzeit zum Monatsende, Frist 1 Monat (Textform genügt).
  3. Außerordentliche Kündigung: Bei wichtigem Grund (z. B. gravierender Verstoß, anhaltender Zahlungsverzug).
  4. Folgen: Zugang wird zum Kündigungstermin deaktiviert; Nutzungsrecht an RIEVA‑Rufnummern endet (vgl. § 2 Abs. 4).

5. Preise, Abrechnung, Zahlung

  1. Preismodelle: Monatliche Servicegebühr (Tarif) plus Minutenpreise je Tarif. Details: Anlage – Preisverzeichnis.
  2. Guthaben (Prepaid für Minuten):
    • Minutenkosten werden vom Guthaben abgebucht; keine Verfallsfrist; Erstattung auf Wunsch möglich (Verjährung vorbehalten).
    • Bei Guthaben 0 pausiert die Minutenabrechnung; Annahme erst nach Wiederaufladung.
  3. Servicegebühr: Monatlich; bei Zahlungsausfall vgl. § 11.
  4. Zahlungsarten (über Zahlungsdienstleister, z. B. Stripe):
    • Unterstützte Verfahren gem. Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkarte, SEPA‑Lastschrift); Anpassungen durch RIEVA möglich.
    • Kunde hält Zahlungsdaten aktuell und gedeckt.
  5. Rechnungen: Elektronisch per E‑Mail (PDF); abweichende Rechnungs‑E‑Mail möglich.
  6. Steuern: Alle Preise zzgl. USt (sofern anwendbar).

6. Pflichten des Kunden (inkl. faire Nutzung)

  1. Rechtmäßige Inhalte: Kunde verantwortet Rechtmäßigkeit/Zulässigkeit von Inhalten, Prompts, Workflows und Weiterleitungen (kein Betrug, keine Hassrede, kein Spam, keine unlauteren Telefonanrufe).
  2. Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Anwälte etc.):
    • Dienst nicht für Gesundheits‑/Geheimnisdaten ausgelegt, sofern Daten in Drittländer übermittelt werden.
    • Nutzung untersagt, außer alle gesetzlichen Voraussetzungen sind vorab schriftlich mit RIEVA umgesetzt.
  3. CLI/Anruferkennung & Werberecht: Gesetzliche Vorgaben (z. B. UWG‑Einwilligungen, korrekte Absendernummer) sind einzuhalten.
  4. Sicherheit: Zugangsdaten schützen; Missbrauch unverzüglich melden.
  5. Rufnummern‑Nutzung: Keine Überlassung an Dritte; keine Massen-/Automationsnutzung mit Gesetzesverstößen.

7. Missbrauchsschutz, Prüfung, Sperrung (kundenfreundlich)

  1. Anhörung/Warnung: Verdachtsfälle werden mit Frist (i. d. R. 24 Std.) angehört; ggf. vorläufige Sperre einzelner Agenten.
  2. Sofort‑Sperre: Bei schwerwiegenden Risiken (z. B. Straftatsverdacht, erhebliche Gefährdung, massiver Systemmissbrauch) auch ohne Vorankündigung; Information unverzüglich.
  3. Wiederholte/erhebliche Verstöße: Dauerhafte Sperre und außerordentliche Kündigung möglich.
  4. Inhalts-/Datenprüfung: Zur Missbrauchsabwehr/Qualität darf RIEVA Konfigurationen, Prompts, Beispiel‑Dialoge, Logs und – wenn aktiviert – Aufzeichnungen/Transkripte prüfen.
  5. Zahlungsbezogene Sperre: Bei anhaltendem Zahlungsverzug/Guthaben 0 kann RIEVA den Dienst nach Hinweis pausieren (vgl. § 11).

8. Drittanbieter / technische Plattform

  1. Technische Dienstleister: Einsatz ausgewählter Voice/Netz‑Plattformen (z. B. STT/TTS, Gateways, Carrier).
  2. Haftung: RIEVA haftet für sorgfältige Auswahl/Überwachung; im Übrigen gelten die Haftungsgrenzen dieser AGB.
  3. Ergänzende Bedingungen: Vom Kunden bekanntgegebene Drittanbieterbedingungen sind einzuhalten.
  4. Kein Notruf: Der Dienst ist nicht für Notrufe geeignet.

9. Datenschutz (Kurzfassung)

  1. Rechtsgrundlagen & Rollen: Verarbeitung zur Vertragserfüllung; bei Verarbeitung im Auftrag gilt ein AVV (Anlage B).
  2. Speicherung/Hosting: Primär EU; für Sprachverarbeitung können Drittländer (u. a. USA) betroffen sein; geeignete Garantien (SCC), ggf. Angemessenheit.
  3. Besondere/sensible Daten: Verarbeitung untersagt, außer vorherige schriftliche Sonderregelung mit RIEVA.
  4. Aufzeichnungen: Standardmäßig deaktiviert; Aktivierung nur mit Information/Einwilligung der Anrufenden.
  5. Löschung: Testkonten/Daten nach 90 Tagen Inaktivität; Vertragsdaten nach gesetzlichen Fristen.
  6. Transparenz: Ausführliche Datenschutzhinweise/AVV sind Vertragsbestandteil.

10. Leistungsqualität, Wartung, Support

  1. Verfügbarkeit & Reaktionszeiten: Gemäß SLA (Anlage A).
  2. Wartung: Planbare Wartung mit Vorankündigung; Notfallarbeiten bei Bedarf.
  3. Supportkanäle: Gemäß SLA (z. B. E‑Mail/Telefon, Zeiten lt. Anlage).

11. Zahlungsverzug, Mahnung, Ausgleich

  1. Zahlungsverzug: Verzugszinsen möglich; Leistungen können nach Hinweis vorübergehend eingestellt werden.
  2. Rücklastschrift/Zahlungsfehler: Offene Beträge sind zeitnah auszugleichen; Zahlungsdaten zu aktualisieren.
  3. Guthaben negativ: Minuten werden nicht abgerechnet (Dienst pausiert), bis wieder aufgeladen wurde.

12. Gewährleistung und Haftung

  1. Gewährleistung: Erbringung nach Stand der Technik; gemeldete Mängel werden in angemessener Frist behoben.
  2. Haftung:
    • Unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
    • Bei leichter Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten, beschränkt auf typischen, vorhersehbaren Schaden.
    • Keine Haftung für indirekte Schäden/entgangenen Gewinn.
    • Höchstbetrag: Summe der im letzten 12‑Monats‑Abrechnungszeitraum gezahlten Entgelte (sofern keine unbeschränkte Haftung greift).
  3. Telekom‑Netz: Keine Haftung für Störungen im öffentlichen Netz, bei Drittanbietern oder höherer Gewalt.

13. Rechte, Lizenzen, Referenzen

  1. Nutzungsrecht: Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Laufzeit.
  2. Kein Eigentumsübergang: Sämtliche Rechte an Software, Modellen, Dialogen, Dokumentationen verbleiben bei RIEVA/Lizenzgebern.
  3. Referenzen: RIEVA darf Name/Logo des Kunden als Referenz nutzen; Widerspruch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

14. Änderungen, Kommunikation

  1. AGB-/Preisänderungen: Mit 4 Wochen Vorlauf in Textform; Widerspruchs-/Kündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt.
  2. Mitteilungen: Gültig per E‑Mail an die zuletzt angegebene Adresse.
  3. Rechnungs‑E‑Mail: Gesonderte Adresse für Rechnungen kann hinterlegt werden.

15. Vertragsbeendigung – Folgen (insb. Rufnummern)

  1. Deaktivierung: Nach Vertragsende wird der Zugang deaktiviert; Nutzungsrecht an RIEVA‑Rufnummern endet sofort (vgl. § 2 Abs. 4).
  2. Weiterleitungen: Kundenseitige Weiterleitungen auf RIEVA‑Rufnummern sind zu beenden; RIEVA kann sie sperren.
  3. Datenrückgabe/Löschung: Rückgabe verfügbarer Exportdaten oder Löschung, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorisches

  1. Recht: Deutsches Recht; UN‑Kaufrecht ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand: Berlin, soweit zulässig.
  3. Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen; Vertragslücken entsprechend geschlossen.

17. Anlagen (Bestandteil des Vertrags)

18. Anlage – Preisverzeichnis (Tarife & Abrechnung)

Dokument-ID: PV20251001V1 · Stand: 27.09.2025 · Gültig ab: 01.10.2025

Hinweis: Nettopreise zzgl. 19 % USt; Bruttopreise sind maßgeblich für Verbraucherkommunikation.

2) Tarife

Tarif Grundpreis/Monat Minutenpreis (sekundengenau) Inklusive Add-ons
FairUseTest (0 € / 14 Tage) 0,00 € netto / 0,00 € brutto (14 Tage) Fair‑Use (z. B. bis 60 Min), 1 DE‑Rufnummer, 1 gleichzeitiger Anruf; Onboarding 24–48 Std.; AVV/EU‑Verarbeitung möglich
Starter 39,00 € netto / 46,41 € brutto 0,19 €/Min netto / 0,2261 € brutto 1 Rufnummer; bis 2 gleichzeitige Anrufe; 24/7‑Annahme; Transkripte & E‑Mail‑Zusammenfassungen; Monitoring & CSV‑Export; AVV/EU‑Verarbeitung möglich Aufzeichnung: 0,005 €/Min netto (0,00595 € brutto); Speicherung: 0,001 €/Min/Monat netto (0,00119 € brutto); zusätzliche Rufnummer: 5,00 €/Monat netto (5,95 € brutto)
Pro 129,00 € netto / 153,51 € brutto 0,14 €/Min netto / 0,1666 € brutto 2 Rufnummern; bis 5 gleichzeitige Anrufe; Kalender/CRM‑Webhook, erweiterte Regeln; EU‑only Processing (auf Wunsch); priorisierter Support Aufzeichnung: 0,005 €/Min netto (0,00595 € brutto); Speicherung: 0,002 €/Min/Monat netto (0,00238 € brutto)
Enterprise ab 399,00 € netto / ab 474,81 € brutto 0,10 €/Min netto / 0,1190 € brutto 5+ Rufnummern & hohe Parallelität; Custom‑Integrationen & SLAs; dedizierte Betreuung & Onboarding; erweiterte Compliance (Retention, EU‑Residency, DPA‑Clauses) Individuelle Preisstaffeln (Volumen/Parallelität), EU‑Only‑Profile, dedizierte Instanzen

3) Abrechnung & Guthaben

  • Sekundengenau: Preis = (Minutenpreis / 60) × Sekunden (zzgl. USt). Beispiel (Starter): 37 s → 0,19 €/60×37 = 0,11717 € netto.
  • Guthaben (Prepaid): Abbuchung aus Guthaben; bei 0 pausiert Annahme bis zur Wiederaufladung.
  • Kein Verfall: Erstattung auf Wunsch (gesetzliche Verjährung vorbehalten).
  • Servicegebühr: Monatlich je aktivem Tarif; Einzug über Zahlungsdienstleister.
  • Rechnung: Elektronisch (PDF); separate Rechnungs‑E‑Mail optional.

4) Rufnummern (Miete & Nutzung)

  • Inklusive je nach Tarif; zusätzliche Nummern im Tarif „Starter“: 5,00 €/Monat netto (5,95 € brutto) pro Nummer.
  • Nutzungsrecht: Keine Eigentumsübertragung, kein Portierungsanspruch ohne vorherige schriftliche Bestätigung; Ende mit Vertragsende.
  • Weiterleitungen: Eigene Nummern können auf RIEVA‑Nummern geleitet werden; CLI muss rechtmäßig sein.

5) Onboarding & Support

  • Ziel‑Onboarding 24–48 Std. (werktags); Support Mo–Fr 09:00–18:00 MEZ; priorisiert ab Pro.
  • SLA‑Kennzahlen: Zielverfügbarkeit 99 % p. a.; Gutschriften bei Unterschreitung (siehe Anlage A).

6) Datenschutz & Compliance (Tarifbezug)

  • AVV: im Starter auf Wunsch, in Pro/Enterprise inklusive.
  • Aufzeichnungen: Standardmäßig aus; Aktivierung nur mit Einwilligung/Info.
  • Gesundheits-/Geheimnisdaten: Nutzung nur mit vorheriger Sondervereinbarung; sonst untersagt.

7) Zahlungsarten

  • Kreditkarte, SEPA‑Lastschrift u. a. über Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe); Änderungen/Erweiterungen möglich.
  • Kunde hält Zahlungsdaten aktuell und gedeckt.

8) Rechtliche Hinweise & Fußnoten

  • EU‑only Processing (auf Wunsch): EU‑gebundene Profile soweit technisch verfügbar; kann Funktionsumfang/Sprachen beeinflussen; Verfügbarkeit/Kosten werden vor Aktivierung bestätigt.
  • Kein Notruf: Der Dienst ist nicht für Notrufe geeignet.

19. Anlage A – Service Level Agreements (SLA)

  1. Zielverfügbarkeit: 99 % im Jahresmittel. Berechnung: ((Gesamtzeit – Nichtverfügbarkeitszeit) / Gesamtzeit) × 100. Ausnahmen: geplante Wartung, höhere Gewalt, außerhalb des RIEVA‑Einflusses, kundenseitige Fehlkonfiguration.
  2. Wartung: geplant bevorzugt 22:00–06:00 MEZ (≥ 48 h Vorlauf); Notfallarbeiten jederzeit mit Info.
  3. Support & Reaktionszeiten: Mo–Fr 09:00–18:00 MEZ; P1 ≤ 2 h, P2 ≤ 8 h, P3 ≤ 2 Werktage (innerhalb Supportzeiten).
  4. Messung & Reporting: Monitoring durch RIEVA; Berichte auf Anfrage; Störungsmeldungen mit Mindestangaben.
  5. Servicegutschriften: < 99 % bis 97 % → 5 % der Monats‑Servicegebühr; < 97 % → 10 %. Geltendmachung binnen 30 Tagen; Anrechnung mit nächster Rechnung; nicht auszahlbar/kumulativ; entfällt bei Zahlungsverzug.
  6. Mitwirkung des Kunden: Technische Ansprechpartner, Logs/Beispiele, Tests der eigenen Umgebung.
  7. Änderungen: Mit 4 Wochen Vorankündigung; Widerspruch/Sonderkündigung gem. AGB.

20. Anlage B – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, kompakt)

  1. Gegenstand/Dauer: Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erbringung des KI‑Telefonassistenten für die Vertragslaufzeit; Rückgabe/Löschung nach Ende.
  2. Art/Zweck: Erheben, Speichern, Nutzen, Übermitteln, Bereitstellen, Sperren, Löschen; Zwecke: Leistung, Betrieb/Sicherheit, Abrechnung/Reporting.
  3. Training: Kein Training eigener Modelle von RIEVA mit Kundendaten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
  4. Daten/Betroffene: Kontaktdaten, Audio/Transkripte, Nutzungs‑/Metadaten; Anrufende/Endkunden, Mitarbeiter/Beauftragte.
  5. Pflichten RIEVA: Weisungsgebunden; Vertraulichkeit; TOMs (Verschlüsselung, Rollen, Protokollierung, Backups, Trennung, Notfallpläne); Unterstützung bei Betroffenenrechten; Meldung von Verletzungen; Nachweise/Audits.
  6. Pflichten Kunde: Rechtmäßige Grundlage, Information, Weisungen, Konfiguration (z. B. Recording‑Schalter), Umgang mit Betroffenenanfragen.
  7. Unterauftragsverarbeiter: Einsatz mit vorheriger Information, Widerspruch aus wichtigem Grund; beispielhaft: Superpowered Labs Inc. (VAPI), USA (Voice‑AI); Telekom‑Carrier/Netzbetreiber (Signalisierung/Vermittlung). Gleichwertige Datenschutzpflichten werden vertraglich zugesichert.
  8. Internationale Übermittlungen: Primär EU/EWR; falls erforderlich: SCCs/Angemessenheitsbeschluss, zusätzliche Schutzmaßnahmen (Transport/At‑Rest‑Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Klartextzugangs‑Beschränkung).
  9. Rückgabe/Löschung: Nach Vertragsende Rückgabe verfügbarer Exportdaten oder Löschung nach Weisung; Testkonten: Löschung nach 90 Tagen Inaktivität.
  10. Besondere Kategorien/Geheimnisse: Verarbeitung nur mit vorheriger vertraglicher Absicherung (enge Erforderlichkeit, spezialisierte TOMs, EU‑Begrenzung, dokumentierte Einwilligungen/Infos).
  11. Haftung/Schluss: Haftung gem. Hauptvertrag/AGB; Änderungen in Schrift-/Textform; Signaturseite (Ort/Datum, rechtsverbindliche Unterschriften).

21. Anlage C – Besondere Bedingungen für Drittanbieter/Netz

  1. Zweck: Nutzung externer Voice/Netz‑Plattformen (z. B. VAPI, Carrier, STT/TTS, ggf. LLM‑Gateways).
  2. Leistungsbestandteile Dritter: Transport, Gateways, STT/TTS, Session‑Handling, ggf. Safety‑Filter; Qualität/Verfügbarkeit netz‑ und regionabhängig; harte QoS‑Garantien können netzabhängig sein.
  3. Datenflüsse & Schutz: Verarbeitung von Audio/Transkripten/Metadaten über Dritte möglich; SCCs/TOMs/„Need‑to‑know“, minimierte Daten; Training durch Dritte standardmäßig aus; Aktivierung nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden mit dessen rechtlicher Verantwortung.
  4. Regulierung, Notrufe, CLI: Keine Notruffunktion; Kunde stellt zulässige CLI/Absendernummer und Rechtsgrundlage (z. B. UWG‑Einwilligungen) sicher; Sperr-/Blocklisten werden beachtet.
  5. Rufnummern & Netz: RIEVA kann echte Ortsrufnummern bereitstellen; kein Eigentum, keine Portierung ohne gesonderte schriftliche Bestätigung; Nummernänderung möglich; Ende des Nutzungsrechts mit Vertragsende.
  6. Fair Use & Schutzmechanismen: Traffic‑Analyse/Limitierung/Throttling zur Missbrauchsabwehr möglich; Anhörung/Warnung nach AGB, Sofort‑Sperre nur bei gravierenden Risiken.
  7. Wechsel von Drittanbietern: Zulässig, sofern Gesamtschutzniveau/Vertragspflichten gewahrt; zumutbare Information an Kunden.
  8. Haftung: Sorgfältige Auswahl/Überwachung durch RIEVA; ansonsten gelten die Haftungsbeschränkungen der AGB.