Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – RIEVA KI Telefonassistent
Stand: 27. September 2025 • Gültig ab: 01. Oktober 2025 • Version: 20251001
Inhaltsverzeichnis
- 1. Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe
- 2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- 3. Testphase (14 Tage / Fair Use bis 60 Min)
- 4. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
- 5. Preise, Abrechnung, Zahlung
- 6. Pflichten des Kunden (inkl. faire Nutzung)
- 7. Missbrauchsschutz, Prüfung, Sperrung
- 8. Drittanbieter / technische Plattform
- 9. Datenschutz (Kurzfassung)
- 10. Leistungsqualität, Wartung, Support
- 11. Zahlungsverzug, Mahnung, Ausgleich
- 12. Gewährleistung und Haftung
- 13. Rechte, Lizenzen, Referenzen
- 14. Änderungen, Kommunikation
- 15. Vertragsbeendigung – Folgen (insb. Rufnummern)
- 16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorisches
- 17. Anlagen (Index)
- 18. Anlage – Preisverzeichnis (Tarife & Abrechnung)
- 19. Anlage A – Service Level Agreements (SLA)
- 20. Anlage B – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, kompakt)
- 21. Anlage C – Besondere Bedingungen für Drittanbieter/Netz
1. Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe
- Anbieter: epripay GmbH, Belziger Straße 74, 10823 Berlin, Deutschland („RIEVA“).
- Dienst: KI‑Telefonassistent (eingehende/ausgehende Gespräche, Dialoge, Integrationen).
- Kunde: Natürliche oder juristische Person; B2B im Fokus, B2C möglich.
- Endkunde: Anrufende der Kunden.
- Rufnummer: Von RIEVA bereitgestellte netzfähige Ortsrufnummer oder vom Kunden bereitgestellte/weitergeleitete Nummer.
- Guthaben: Vorausbezahltes Prepaid‑Guthaben für Gesprächsminuten.
- Testphase: 0 € / 14 Tage mit Fair‑Use (z. B. bis 60 Minuten) ohne Vertragsbindung und ohne Zahlungsdaten.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- KI‑Telefonie: Einrichtung/Training des KI‑Agenten, Verarbeitung von Anrufen, optionale Aufzeichnungen (standardmäßig aus), Integrationen/Weiterleitungen, Web‑Konsole, Berichte.
- SLAs: Verfügbarkeit, Support, Reaktionszeiten gemäß SLA (Anlage A).
- Nutzung mit eigener Infrastruktur: Eigene Rufnummern integrieren oder auf RIEVA‑Rufnummern weiterleiten.
- RIEVA‑Rufnummern (Ortsrufnummern):
- Zuteilung durch RIEVA/Netzpartner; einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.
- Kein Eigentum/Portierung ohne gesetzliche/vertragliche Zulässigkeit und vorherige schriftliche Bestätigung von RIEVA.
- Nutzung ausschließlich für den KI‑Telefonassistenten von RIEVA; inkl. Weiterleitungen (z. B. „besetzt“/„abwesend“) auf die RIEVA‑Rufnummer.
- Nummernänderung aus technischen/regulatorischen Gründen mit zumutbarer Vorankündigung möglich.
- Ende des Nutzungsrechts mit Vertragsende; RIEVA kann Nummern sofort deaktivieren und neu vergeben.
- CLI/Absendernummer muss korrekt und rechtmäßig sein.
3. Testphase (14 Tage / Fair Use bis 60 Min) – fair & ohne Risiko
- Start ohne Zahlungsdaten: 14‑Tage‑Test mit Fair‑Use bis ca. 60 Minuten.
- Keine automatische Verlängerung: Nach Ende/Verbrauch aktive Tarifwahl erforderlich; sonst endet der Test automatisch.
- Konto & Daten: Testkonto bleibt 90 Tage nach Testende inaktiv bestehen und wird danach inkl. Daten gelöscht.
- Regelbindung: Testkunden unterliegen diesen AGB und den Nutzungsregeln.
4. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
- Vertragsschluss: Durch aktive Tarifwahl nach dem Test oder gesonderte Bestellung.
- Laufzeit: Unbefristet; Kündigung jederzeit zum Monatsende, Frist 1 Monat (Textform genügt).
- Außerordentliche Kündigung: Bei wichtigem Grund (z. B. gravierender Verstoß, anhaltender Zahlungsverzug).
- Folgen: Zugang wird zum Kündigungstermin deaktiviert; Nutzungsrecht an RIEVA‑Rufnummern endet (vgl. § 2 Abs. 4).
5. Preise, Abrechnung, Zahlung
- Preismodelle: Monatliche Servicegebühr (Tarif) plus Minutenpreise je Tarif. Details: Anlage – Preisverzeichnis.
- Guthaben (Prepaid für Minuten):
- Minutenkosten werden vom Guthaben abgebucht; keine Verfallsfrist; Erstattung auf Wunsch möglich (Verjährung vorbehalten).
- Bei Guthaben 0 pausiert die Minutenabrechnung; Annahme erst nach Wiederaufladung.
- Servicegebühr: Monatlich; bei Zahlungsausfall vgl. § 11.
- Zahlungsarten (über Zahlungsdienstleister, z. B. Stripe):
- Unterstützte Verfahren gem. Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditkarte, SEPA‑Lastschrift); Anpassungen durch RIEVA möglich.
- Kunde hält Zahlungsdaten aktuell und gedeckt.
- Rechnungen: Elektronisch per E‑Mail (PDF); abweichende Rechnungs‑E‑Mail möglich.
- Steuern: Alle Preise zzgl. USt (sofern anwendbar).
6. Pflichten des Kunden (inkl. faire Nutzung)
- Rechtmäßige Inhalte: Kunde verantwortet Rechtmäßigkeit/Zulässigkeit von Inhalten, Prompts, Workflows und Weiterleitungen (kein Betrug, keine Hassrede, kein Spam, keine unlauteren Telefonanrufe).
- Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Anwälte etc.):
- Dienst nicht für Gesundheits‑/Geheimnisdaten ausgelegt, sofern Daten in Drittländer übermittelt werden.
- Nutzung untersagt, außer alle gesetzlichen Voraussetzungen sind vorab schriftlich mit RIEVA umgesetzt.
- CLI/Anruferkennung & Werberecht: Gesetzliche Vorgaben (z. B. UWG‑Einwilligungen, korrekte Absendernummer) sind einzuhalten.
- Sicherheit: Zugangsdaten schützen; Missbrauch unverzüglich melden.
- Rufnummern‑Nutzung: Keine Überlassung an Dritte; keine Massen-/Automationsnutzung mit Gesetzesverstößen.
7. Missbrauchsschutz, Prüfung, Sperrung (kundenfreundlich)
- Anhörung/Warnung: Verdachtsfälle werden mit Frist (i. d. R. 24 Std.) angehört; ggf. vorläufige Sperre einzelner Agenten.
- Sofort‑Sperre: Bei schwerwiegenden Risiken (z. B. Straftatsverdacht, erhebliche Gefährdung, massiver Systemmissbrauch) auch ohne Vorankündigung; Information unverzüglich.
- Wiederholte/erhebliche Verstöße: Dauerhafte Sperre und außerordentliche Kündigung möglich.
- Inhalts-/Datenprüfung: Zur Missbrauchsabwehr/Qualität darf RIEVA Konfigurationen, Prompts, Beispiel‑Dialoge, Logs und – wenn aktiviert – Aufzeichnungen/Transkripte prüfen.
- Zahlungsbezogene Sperre: Bei anhaltendem Zahlungsverzug/Guthaben 0 kann RIEVA den Dienst nach Hinweis pausieren (vgl. § 11).
8. Drittanbieter / technische Plattform
- Technische Dienstleister: Einsatz ausgewählter Voice/Netz‑Plattformen (z. B. STT/TTS, Gateways, Carrier).
- Haftung: RIEVA haftet für sorgfältige Auswahl/Überwachung; im Übrigen gelten die Haftungsgrenzen dieser AGB.
- Ergänzende Bedingungen: Vom Kunden bekanntgegebene Drittanbieterbedingungen sind einzuhalten.
- Kein Notruf: Der Dienst ist nicht für Notrufe geeignet.
9. Datenschutz (Kurzfassung)
- Rechtsgrundlagen & Rollen: Verarbeitung zur Vertragserfüllung; bei Verarbeitung im Auftrag gilt ein AVV (Anlage B).
- Speicherung/Hosting: Primär EU; für Sprachverarbeitung können Drittländer (u. a. USA) betroffen sein; geeignete Garantien (SCC), ggf. Angemessenheit.
- Besondere/sensible Daten: Verarbeitung untersagt, außer vorherige schriftliche Sonderregelung mit RIEVA.
- Aufzeichnungen: Standardmäßig deaktiviert; Aktivierung nur mit Information/Einwilligung der Anrufenden.
- Löschung: Testkonten/Daten nach 90 Tagen Inaktivität; Vertragsdaten nach gesetzlichen Fristen.
- Transparenz: Ausführliche Datenschutzhinweise/AVV sind Vertragsbestandteil.
10. Leistungsqualität, Wartung, Support
- Verfügbarkeit & Reaktionszeiten: Gemäß SLA (Anlage A).
- Wartung: Planbare Wartung mit Vorankündigung; Notfallarbeiten bei Bedarf.
- Supportkanäle: Gemäß SLA (z. B. E‑Mail/Telefon, Zeiten lt. Anlage).
11. Zahlungsverzug, Mahnung, Ausgleich
- Zahlungsverzug: Verzugszinsen möglich; Leistungen können nach Hinweis vorübergehend eingestellt werden.
- Rücklastschrift/Zahlungsfehler: Offene Beträge sind zeitnah auszugleichen; Zahlungsdaten zu aktualisieren.
- Guthaben negativ: Minuten werden nicht abgerechnet (Dienst pausiert), bis wieder aufgeladen wurde.
12. Gewährleistung und Haftung
- Gewährleistung: Erbringung nach Stand der Technik; gemeldete Mängel werden in angemessener Frist behoben.
- Haftung:
- Unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten, beschränkt auf typischen, vorhersehbaren Schaden.
- Keine Haftung für indirekte Schäden/entgangenen Gewinn.
- Höchstbetrag: Summe der im letzten 12‑Monats‑Abrechnungszeitraum gezahlten Entgelte (sofern keine unbeschränkte Haftung greift).
- Telekom‑Netz: Keine Haftung für Störungen im öffentlichen Netz, bei Drittanbietern oder höherer Gewalt.
13. Rechte, Lizenzen, Referenzen
- Nutzungsrecht: Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Laufzeit.
- Kein Eigentumsübergang: Sämtliche Rechte an Software, Modellen, Dialogen, Dokumentationen verbleiben bei RIEVA/Lizenzgebern.
- Referenzen: RIEVA darf Name/Logo des Kunden als Referenz nutzen; Widerspruch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
14. Änderungen, Kommunikation
- AGB-/Preisänderungen: Mit 4 Wochen Vorlauf in Textform; Widerspruchs-/Kündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt.
- Mitteilungen: Gültig per E‑Mail an die zuletzt angegebene Adresse.
- Rechnungs‑E‑Mail: Gesonderte Adresse für Rechnungen kann hinterlegt werden.
15. Vertragsbeendigung – Folgen (insb. Rufnummern)
- Deaktivierung: Nach Vertragsende wird der Zugang deaktiviert; Nutzungsrecht an RIEVA‑Rufnummern endet sofort (vgl. § 2 Abs. 4).
- Weiterleitungen: Kundenseitige Weiterleitungen auf RIEVA‑Rufnummern sind zu beenden; RIEVA kann sie sperren.
- Datenrückgabe/Löschung: Rückgabe verfügbarer Exportdaten oder Löschung, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorisches
- Recht: Deutsches Recht; UN‑Kaufrecht ausgeschlossen.
- Gerichtsstand: Berlin, soweit zulässig.
- Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen; Vertragslücken entsprechend geschlossen.
17. Anlagen (Bestandteil des Vertrags)
18. Anlage – Preisverzeichnis (Tarife & Abrechnung)
Dokument-ID: PV20251001V1 · Stand: 27.09.2025 · Gültig ab: 01.10.2025
Hinweis: Nettopreise zzgl. 19 % USt; Bruttopreise sind maßgeblich für Verbraucherkommunikation.
2) Tarife
| Tarif | Grundpreis/Monat | Minutenpreis (sekundengenau) | Inklusive | Add-ons |
|---|---|---|---|---|
| FairUseTest (0 € / 14 Tage) | 0,00 € netto / 0,00 € brutto (14 Tage) | – | Fair‑Use (z. B. bis 60 Min), 1 DE‑Rufnummer, 1 gleichzeitiger Anruf; Onboarding 24–48 Std.; AVV/EU‑Verarbeitung möglich | – |
| Starter | 39,00 € netto / 46,41 € brutto | 0,19 €/Min netto / 0,2261 € brutto | 1 Rufnummer; bis 2 gleichzeitige Anrufe; 24/7‑Annahme; Transkripte & E‑Mail‑Zusammenfassungen; Monitoring & CSV‑Export; AVV/EU‑Verarbeitung möglich | Aufzeichnung: 0,005 €/Min netto (0,00595 € brutto); Speicherung: 0,001 €/Min/Monat netto (0,00119 € brutto); zusätzliche Rufnummer: 5,00 €/Monat netto (5,95 € brutto) |
| Pro | 129,00 € netto / 153,51 € brutto | 0,14 €/Min netto / 0,1666 € brutto | 2 Rufnummern; bis 5 gleichzeitige Anrufe; Kalender/CRM‑Webhook, erweiterte Regeln; EU‑only Processing (auf Wunsch); priorisierter Support | Aufzeichnung: 0,005 €/Min netto (0,00595 € brutto); Speicherung: 0,002 €/Min/Monat netto (0,00238 € brutto) |
| Enterprise | ab 399,00 € netto / ab 474,81 € brutto | 0,10 €/Min netto / 0,1190 € brutto | 5+ Rufnummern & hohe Parallelität; Custom‑Integrationen & SLAs; dedizierte Betreuung & Onboarding; erweiterte Compliance (Retention, EU‑Residency, DPA‑Clauses) | Individuelle Preisstaffeln (Volumen/Parallelität), EU‑Only‑Profile, dedizierte Instanzen |
3) Abrechnung & Guthaben
- Sekundengenau: Preis = (Minutenpreis / 60) × Sekunden (zzgl. USt). Beispiel (Starter): 37 s → 0,19 €/60×37 = 0,11717 € netto.
- Guthaben (Prepaid): Abbuchung aus Guthaben; bei 0 pausiert Annahme bis zur Wiederaufladung.
- Kein Verfall: Erstattung auf Wunsch (gesetzliche Verjährung vorbehalten).
- Servicegebühr: Monatlich je aktivem Tarif; Einzug über Zahlungsdienstleister.
- Rechnung: Elektronisch (PDF); separate Rechnungs‑E‑Mail optional.
4) Rufnummern (Miete & Nutzung)
- Inklusive je nach Tarif; zusätzliche Nummern im Tarif „Starter“: 5,00 €/Monat netto (5,95 € brutto) pro Nummer.
- Nutzungsrecht: Keine Eigentumsübertragung, kein Portierungsanspruch ohne vorherige schriftliche Bestätigung; Ende mit Vertragsende.
- Weiterleitungen: Eigene Nummern können auf RIEVA‑Nummern geleitet werden; CLI muss rechtmäßig sein.
5) Onboarding & Support
- Ziel‑Onboarding 24–48 Std. (werktags); Support Mo–Fr 09:00–18:00 MEZ; priorisiert ab Pro.
- SLA‑Kennzahlen: Zielverfügbarkeit 99 % p. a.; Gutschriften bei Unterschreitung (siehe Anlage A).
6) Datenschutz & Compliance (Tarifbezug)
- AVV: im Starter auf Wunsch, in Pro/Enterprise inklusive.
- Aufzeichnungen: Standardmäßig aus; Aktivierung nur mit Einwilligung/Info.
- Gesundheits-/Geheimnisdaten: Nutzung nur mit vorheriger Sondervereinbarung; sonst untersagt.
7) Zahlungsarten
- Kreditkarte, SEPA‑Lastschrift u. a. über Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe); Änderungen/Erweiterungen möglich.
- Kunde hält Zahlungsdaten aktuell und gedeckt.
8) Rechtliche Hinweise & Fußnoten
- EU‑only Processing (auf Wunsch): EU‑gebundene Profile soweit technisch verfügbar; kann Funktionsumfang/Sprachen beeinflussen; Verfügbarkeit/Kosten werden vor Aktivierung bestätigt.
- Kein Notruf: Der Dienst ist nicht für Notrufe geeignet.
19. Anlage A – Service Level Agreements (SLA)
- Zielverfügbarkeit: 99 % im Jahresmittel. Berechnung: ((Gesamtzeit – Nichtverfügbarkeitszeit) / Gesamtzeit) × 100. Ausnahmen: geplante Wartung, höhere Gewalt, außerhalb des RIEVA‑Einflusses, kundenseitige Fehlkonfiguration.
- Wartung: geplant bevorzugt 22:00–06:00 MEZ (≥ 48 h Vorlauf); Notfallarbeiten jederzeit mit Info.
- Support & Reaktionszeiten: Mo–Fr 09:00–18:00 MEZ; P1 ≤ 2 h, P2 ≤ 8 h, P3 ≤ 2 Werktage (innerhalb Supportzeiten).
- Messung & Reporting: Monitoring durch RIEVA; Berichte auf Anfrage; Störungsmeldungen mit Mindestangaben.
- Servicegutschriften: < 99 % bis 97 % → 5 % der Monats‑Servicegebühr; < 97 % → 10 %. Geltendmachung binnen 30 Tagen; Anrechnung mit nächster Rechnung; nicht auszahlbar/kumulativ; entfällt bei Zahlungsverzug.
- Mitwirkung des Kunden: Technische Ansprechpartner, Logs/Beispiele, Tests der eigenen Umgebung.
- Änderungen: Mit 4 Wochen Vorankündigung; Widerspruch/Sonderkündigung gem. AGB.
20. Anlage B – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, kompakt)
- Gegenstand/Dauer: Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erbringung des KI‑Telefonassistenten für die Vertragslaufzeit; Rückgabe/Löschung nach Ende.
- Art/Zweck: Erheben, Speichern, Nutzen, Übermitteln, Bereitstellen, Sperren, Löschen; Zwecke: Leistung, Betrieb/Sicherheit, Abrechnung/Reporting.
- Training: Kein Training eigener Modelle von RIEVA mit Kundendaten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
- Daten/Betroffene: Kontaktdaten, Audio/Transkripte, Nutzungs‑/Metadaten; Anrufende/Endkunden, Mitarbeiter/Beauftragte.
- Pflichten RIEVA: Weisungsgebunden; Vertraulichkeit; TOMs (Verschlüsselung, Rollen, Protokollierung, Backups, Trennung, Notfallpläne); Unterstützung bei Betroffenenrechten; Meldung von Verletzungen; Nachweise/Audits.
- Pflichten Kunde: Rechtmäßige Grundlage, Information, Weisungen, Konfiguration (z. B. Recording‑Schalter), Umgang mit Betroffenenanfragen.
- Unterauftragsverarbeiter: Einsatz mit vorheriger Information, Widerspruch aus wichtigem Grund; beispielhaft: Superpowered Labs Inc. (VAPI), USA (Voice‑AI); Telekom‑Carrier/Netzbetreiber (Signalisierung/Vermittlung). Gleichwertige Datenschutzpflichten werden vertraglich zugesichert.
- Internationale Übermittlungen: Primär EU/EWR; falls erforderlich: SCCs/Angemessenheitsbeschluss, zusätzliche Schutzmaßnahmen (Transport/At‑Rest‑Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Klartextzugangs‑Beschränkung).
- Rückgabe/Löschung: Nach Vertragsende Rückgabe verfügbarer Exportdaten oder Löschung nach Weisung; Testkonten: Löschung nach 90 Tagen Inaktivität.
- Besondere Kategorien/Geheimnisse: Verarbeitung nur mit vorheriger vertraglicher Absicherung (enge Erforderlichkeit, spezialisierte TOMs, EU‑Begrenzung, dokumentierte Einwilligungen/Infos).
- Haftung/Schluss: Haftung gem. Hauptvertrag/AGB; Änderungen in Schrift-/Textform; Signaturseite (Ort/Datum, rechtsverbindliche Unterschriften).
21. Anlage C – Besondere Bedingungen für Drittanbieter/Netz
- Zweck: Nutzung externer Voice/Netz‑Plattformen (z. B. VAPI, Carrier, STT/TTS, ggf. LLM‑Gateways).
- Leistungsbestandteile Dritter: Transport, Gateways, STT/TTS, Session‑Handling, ggf. Safety‑Filter; Qualität/Verfügbarkeit netz‑ und regionabhängig; harte QoS‑Garantien können netzabhängig sein.
- Datenflüsse & Schutz: Verarbeitung von Audio/Transkripten/Metadaten über Dritte möglich; SCCs/TOMs/„Need‑to‑know“, minimierte Daten; Training durch Dritte standardmäßig aus; Aktivierung nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden mit dessen rechtlicher Verantwortung.
- Regulierung, Notrufe, CLI: Keine Notruffunktion; Kunde stellt zulässige CLI/Absendernummer und Rechtsgrundlage (z. B. UWG‑Einwilligungen) sicher; Sperr-/Blocklisten werden beachtet.
- Rufnummern & Netz: RIEVA kann echte Ortsrufnummern bereitstellen; kein Eigentum, keine Portierung ohne gesonderte schriftliche Bestätigung; Nummernänderung möglich; Ende des Nutzungsrechts mit Vertragsende.
- Fair Use & Schutzmechanismen: Traffic‑Analyse/Limitierung/Throttling zur Missbrauchsabwehr möglich; Anhörung/Warnung nach AGB, Sofort‑Sperre nur bei gravierenden Risiken.
- Wechsel von Drittanbietern: Zulässig, sofern Gesamtschutzniveau/Vertragspflichten gewahrt; zumutbare Information an Kunden.
- Haftung: Sorgfältige Auswahl/Überwachung durch RIEVA; ansonsten gelten die Haftungsbeschränkungen der AGB.